Der Bau eines Carports ohne die erforderliche Genehmigung ist ein Verstoß gegen die Landesbauordnung (LBO) und wird als Schwarzbau geahndet. Die Konsequenzen sind nicht nur finanzieller Natur, sondern können im schlimmsten Fall den Totalverlust des Bauwerks bedeuten.
Wir zeigen Ihnen, welche Strafen bei Schwarzbau drohen und wie Sie die bundesweiten Freigrenzen nutzen.
Risiko und Konsequenzen: Die Folgen des Schwarzbaus
Das zuständige Bauamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) leitet bei Bekanntwerden eines Schwarzbaus ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Strafhöhe richtet sich nach dem Volumen (umbaute Raum) und der Schwere des Verstoßes.
Drohende Rechtsfolgen und Bußgelder
Die gravierendsten Rechtsfolgen:
- Rückbauverfügung / Abrissbescheid: Wenn der Carport gegen materielle Vorschriften (z.B. Abstandsflächen zur Grenze) verstößt und nicht nachträglich legalisiert werden kann, wird der Abriss auf Kosten des Eigentümers angeordnet.
- Kein Bestandsschutz: Ein Carport, der von Anfang an illegal errichtet wurde, genießt keinen Bestandsschutz.
- Risiko bei Verkauf: Schwarzbauten führen zu einem Sachmangel der Immobilie, was den Käufer zu Schadensersatz berechtigt.
- Versicherungsschutz: Bei einem Schaden kann die Gebäudeversicherung die Leistung verweigern.
Bußgeld-Übersicht: Maximale Strafen nach Bundesland
| Bundesland | Bußgeld (maximal, ca.) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | Bis zu 100.000 € | Besonders hohe Bußgelder, oft gestaffelt nach Volumen. |
| Nordrhein-Westfalen (NRW) | Bis zu 75.000 € | Im Außenbereich drohen höhere Strafen. |
| Baden-Württemberg | Bis zu 50.000 € | (§ 76 LBO). Bei sehr schweren Verstößen kann die Obergrenze höher liegen. |
| Niedersachsen / Thüringen | Bis zu 50.000 € | Übliche Obergrenze bei unerlaubter Errichtung von Gebäuden. |
Wichtiger Hinweis: Die Verhängung des Bußgeldes ist unabhängig davon, ob eine nachträgliche Genehmigung erteilt werden kann. Die Strafe gilt für den Verstoß der Bauausführung ohne Genehmigung.
Genehmigungsfreie Maße für Carports nach Bundesland
Ein Carport ist nur dann verfahrensfrei (genehmigungsfrei), wenn er die von der LBO des jeweiligen Bundeslandes festgelegten Höchstmaße nicht überschreitet. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine Übersicht der Freigrenzen:
| Bundesland | Terrassenüberdachung (Grundfläche max.) | Carport (Grundfläche max.) | Carport (Max. Höhe / Länge an Grenze) |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 qm | 30 qm | 3,0 m Höhe / max. 9 m Länge |
| Bayern | 30 qm (Tiefe 3,0 m) | 50 qm | 3,0 m Höhe / max. 9 m Länge |
| Berlin | 30 qm (Tiefe 3,0 m) | 30 qm | 3,0 m Höhe |
| Brandenburg | 30 qm (Tiefe 4,0 m) | 50 qm | 3,0 m Höhe / max. 9 m Länge |
| Hamburg | 30 qm | 50 qm | 3,0 m Höhe |
| Hessen | 30 qm | 50 cbm Volumen (ca. 30 qm) | 3,0 m Höhe |
| NRW | 30 qm (Tiefe 4,5 m) | 30 qm | 3,0 m Höhe / max. 9 m Länge |
| Rheinland-Pfalz | 50 cbm Volumen | 50 qm | 3,2 m Höhe |
| Sachsen | 30 qm | 50 qm | 3,0 m Höhe |
| Schleswig-Holstein | 30 qm | 30 qm | 3,0 m Höhe / max. 9 m Länge |
| Thüringen | 30 qm (Tiefe 4,0 m) | 40 qm | 3,0 m Höhe |
Teil 2: Wintergärten – Sonderfall und strenge Genehmigungspflicht
Der Wintergarten ist juristisch der komplexeste Anbau. In fast allen Bundesländern ist er grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der entscheidende Unterschied liegt im Typ: Warm- oder Kaltwintergarten.
A. Der juristische Unterschied: Warm vs. Kalt
| Typ | Merkmale | Genehmigungspflicht (Grundsatz) |
|---|---|---|
| Warmwintergarten | Beheizt, dient als vollwertige Wohnraumerweiterung. | Immer genehmigungspflichtig! Muss alle Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. |
| Kaltwintergarten | Unbeheizt, dient nur als witterungsgeschützter Freisitz/Pufferzone. | Kann in einigen LBOs bis zu bestimmten Maßen verfahrensfrei sein. |
B. Ausnahmen zur Genehmigungspflicht (Kaltwintergarten)
In diesen Bundesländern gibt es Ausnahmen für unbeheizte, kleine Wintergärten (Kaltwintergärten):
- Baden-Württemberg: Unbeheizte Vorbauten bis 40 cbm Bruttorauminhalt (wenn kein Aufenthaltsraum).
- Brandenburg: Kaltwintergärten bis 20 qm Grundfläche und 75 cbm Volumen.
- NRW: Eingeschossige, unbeheizte Wintergärten bis 30 qm Brutto-Grundfläche.
- Rheinland-Pfalz: Ebenerdige, unbeheizte Wintergärten bis zu 50 cbm umbauten Raums.
Merksatz: Sobald der Wintergarten beheizt wird oder als vollwertiger Wohnraum genutzt werden soll, muss ein Bauantrag gestellt werden.
Ihr Weg zur rechtssicheren Planung
Um die maximalen Strafen und eine Rückbauanordnung sicher zu vermeiden, ist ein vorausschauendes Vorgehen unerlässlich:
- Lokal informieren: Wenden Sie sich frühzeitig an das zuständige Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Fragen Sie explizit nach der aktuellen Landesbauordnung und den Regelungen des lokalen Bebauungsplans.
- Abstandsflächen klären: Die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes (meist 2,5 m bis 3 m) ist der häufigste Grund für den Abriss. Klären Sie dies vor Baubeginn.
- Nachbarn einbeziehen: Steht das Bauwerk auf der Grenze (Grenzbebauung), benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Nachbarn. Ohne diese ist ein Abriss wahrscheinlich.
- Bauantrag stellen: Wenn Ihr Projekt die Freigrenzen überschreitet oder Sie unsicher sind, stellen Sie vorsorglich einen vollständigen Bauantrag. Die Kosten für eine Genehmigung sind minimal im Vergleich zu drohenden Bußgeldern oder Abrisskosten.
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